Preisverzeichnis zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen des § 5 Preisangabenverordnung (PAngV)

HinweisNach §§ 1 und 5 Preisangabenverordnung (PAngV) i.d.F. vom 18.10 2002 ist jeder Gewerbetreibende, der Letztverbrauchern gegenüber Waren oder Leistungen anbietet, verpflichtet, seine allgemeinen Preise, bzw. Verrechnungsgrundsätze in ein Preisverzeichnis aufzunehmen und in seinem Geschäftslokal auszuhängen.

 

Allgemeines Gebühren- und Provisionssatzverzeichnis

Stand: 06.12.2023

Hinweis: Nach §§ 1 und 5 Preisangabenverordnung (PAngV) i.d.F. vom 18.10 2002 ist jeder Gewerbetreibende, der Letztverbrauchern gegenüber Waren oder Leistungen anbietet, verpflichtet, seine Preise, bzw. Verrechnungsgrundsätze in ein Preisverzeichnis aufzunehmen und in seinem Geschäftslokal auszuhängen.

 

Erfolgsgebühren ¹

(Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder Vermittlung eines Vertrages, § 652 BGB)

 

Verkauf
Häuser, Eigentumswohnungen und Grundstücke, jeweils von Verkäufer und Käufer2,38 % vom Kaufpreis

 

Vermietung
Wohneinheiten, nur vom Vermieter1,19 Monatsmieten
Gewerbeeinheiten 3,57 Monatsmieten

 

Dienstleistungsgebühren ¹

(Beratungsdienstleistungen)

 

Bewertung
Grundstücke, Wohnungen und Häuser357,00 €
Gewerbeimmobilien1.190,00 €

 

Beratung
Stundensatz (85,00 € netto)101,15 € pro Stunde

 

In allen vorgenannten Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 % enthalten.

¹    In Fällen, in denen der Leistungsumfang individuell vereinbart werden muss, wird üblicherweise auch die Gebühr individuell berechnet und vereinbart.